Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Unternehmen bestellte und speziell ausgebildete Person, die für den betrieblichen Brandschutz verantwortlich ist. Seine Hauptaufgabe liegt im vorbeugenden, organisatorischen und teilweise auch abwehrenden Brandschutz. Er fungiert als zentrale Ansprechperson für Arbeitgeber, Mitarbeitende, Behörden und Versicherer in allen Fragen rund um den Brandschutz.
Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Darauf aufbauend muss eine anerkannte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert werden, wie sie beispielsweise in der DGUV Information 205-003 beschrieben ist. In bestimmten Fällen können auch Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung oder einem Studium im Bereich Brandschutz direkt bestellt werden.
Die Aufgaben sind überwiegend beratend und koordinierend, umfassen jedoch zahlreiche konkrete Tätigkeiten im Betrieb. Dazu gehören u. a.:
Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und Brandrisikoanalysen
Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
Organisation und Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden sowie Ausbildung von Brandschutzhelfern
Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen sowie brandschutztechnischen Einrichtungen
Unterstützung bei Brandschauen, internen Begehungen und Gesprächen mit Behörden
Dokumentation sämtlicher brandschutzrelevanter Aktivitäten
Eine generelle gesetzliche Pflicht besteht nicht für alle Betriebe. Häufig wird ein Brandschutzbeauftragter jedoch durch Landesbauordnungen, behördliche Auflagen oder Versicherungsverträge gefordert – insbesondere bei Sonderbauten wie Krankenhäusern, Verkaufsstätten, Industrieanlagen oder Hochhäusern.
Die Ausbildung umfasst in der Regel mindestens 64 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Inhalte sind unter anderem:
Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
Brandlehre sowie Brand- und Explosionsgefahren
Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz
Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Durchführung von Schulungen und Übungen
Brandschutzbeauftragte müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Vorgesehen sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren. Dadurch wird sichergestellt, dass Fachwissen, Vorschriften und technische Entwicklungen stets auf aktuellem Stand bleiben.
Der Brandschutzbeauftragte ist meist direkt der Geschäftsleitung unterstellt und nimmt eine Stabsfunktion ein. Er ist in der Regel nicht weisungsbefugt, sondern berät und unterstützt bei allen brandschutzrelevanten Themen. Seine Position erfordert daher hohe Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und die enge Zusammenarbeit mit allen betrieblichen Bereichen.
Die Hauptverantwortung für den betrieblichen Brandschutz liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Der Brandschutzbeauftragte haftet grundsätzlich nicht persönlich, solange er seine Aufgaben gewissenhaft erfüllt und dokumentiert. Bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen kann jedoch eine Mithaftung entstehen.