Organisatorischer Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die ein Unternehmen zur Planung, Organisation und Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes ergreift. Er ergänzt den baulichen und technischen Brandschutz und stellt sicher, dass im Ernstfall Menschen, Sachwerte und Betriebsabläufe bestmöglich geschützt sind.
Die Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber oder Betreiber eines Gebäudes. Zwar können Aufgaben an Brandschutzbeauftragte oder geschulte Mitarbeitende delegiert werden, die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch beim Arbeitgeber. Gleichzeitig ist Brandschutz eine Gemeinschaftsaufgabe: Nur wenn alle Beschäftigten die Vorgaben befolgen, können Brände verhindert und Schäden minimiert werden.
Die zentralen Ziele sind:
Vorbeugung von Bränden durch klare Regeln und präventive Maßnahmen
Schutz von Menschenleben und Sachwerten
Minimierung von Schäden im Brandfall
Sicherstellung reibungsloser Evakuierung und Rettung
Unterstützung beim schnellen Wiederanlauf nach einem Brandereignis
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen aller Beschäftigten
Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
Erstellung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen
Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Instandhaltung und Prüfung von Löschgeräten und Alarmierungseinrichtungen
Die Brandschutzordnung ist ein Kernelement des organisatorischen Brandschutzes. Sie regelt das Verhalten im Brandfall, enthält Vorgaben zur Brandvermeidung und definiert Verantwortlichkeiten. Durch klare Strukturen trägt sie wesentlich dazu bei, Risiken zu reduzieren und Haftungsfragen zu vermeiden .
Der organisatorische Brandschutz ist rechtlich verankert. Wichtige Grundlagen sind u. a. das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung sowie einschlägige DGUV-Vorschriften und DIN-Normen. Diese legen Anforderungen an Unterweisungen, Brandschutzkonzepte, Fluchtwege und technische Einrichtungen fest .