Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, sobald ein Brand bereits ausgebrochen ist. Ziel ist es, Brände zu löschen, Leben zu retten, Sachwerte zu schützen und Folgeschäden – etwa durch Rauch, Löschwasser oder giftige Brandgase – so gering wie möglich zu halten. Er stellt damit das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz dar.
In erster Linie liegt die Verantwortung bei den Feuerwehren, die über die notwendige Einsatztaktik, Technik und Ausrüstung verfügen. Gemeinden und Landkreise haben dabei unterstützende Aufgaben, wie etwa die Planung überörtlicher Brandschutzmaßnahmen, die Einrichtung von Leitstellen sowie die Organisation gemeinsamer Übungen. Unternehmen sind verpflichtet geschulte Mitarbeiter einzusetzen, etwa Brandschutzhelfer, die erste Maßnahmen einleiten, bis die Feuerwehr eintrifft.
Die Schwerpunkte lassen sich in drei zentrale Ziele zusammenfassen:
Menschenleben retten – Personen, die sich nicht selbst in Sicherheit bringen können, werden evakuiert.
Brandbekämpfung – der Brand wird eingedämmt und gelöscht.
Schadensbegrenzung – sowohl direkte als auch indirekte Schäden, wie Rauchgasvergiftungen oder Umweltschäden, werden reduziert.
Zu den Maßnahmen gehören sowohl technische als auch organisatorische Schritte. Beispiele sind:
Einsatz von Löschfahrzeugen, Schläuchen oder anderen Brandbekämpfungsmitteln
Evakuierung von Personen mit Rettungsgeräten wie Leitern oder Rettungssitzen
Kontrolle der Brand- und Rauchausbreitung durch Absperrungen oder Eingriffe in Lüftungssysteme
Sicherstellung der Wasserversorgung über Hydranten oder andere Entnahmestellen
Darüber hinaus werden Brandschutzübungen, Alarmpläne und nachbarliche Hilfeleistungen regelmäßig vorbereitet und abgestimmt, um im Ernstfall schnell und koordiniert handeln zu können.
Die Regelungen zum abwehrenden Brandschutz sind in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer verankert. Diese verpflichten die Kommunen, leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen, zu unterhalten und mit den nötigen Mitteln auszustatten.