Brandschutzhelfer Ausbildung & Fortbildung in NRW

Bereit für den Ernstfall: Ihre Ausbildung zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin

Erlernen Sie alle wesentlichen Fähigkeiten zur kompetenten Unterstützung im Brandschutz.

Brandschutzhelfer Ausbildung & Fortbildung in NRW

Bereit für den Ernstfall: Ihre Ausbildung zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin

Erlernen Sie alle wesentlichen Fähigkeiten zur kompetenten Unterstützung im Brandschutz.

Was sind die Inhalte der Brandschutzhelfer Ausbildung?

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin umfasst einen theoretischen sowie einen praktischen Teil. Beide Teile vermitteln wir den Teilnehmer*innen innerhalb von 5-6 Zeitstunden. Darin sind alle Inhalte laut der Vorgabe der DGUV 205-023 (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) enthalten.

Ablauf der Brandschutzhelfer Ausbildung

Der theoretische Teil der Brandschutzhelfer Ausbildung

Nach der Vorstellung der Dozentin oder des Dozenten starten wir direkt mit dem Theorieteil. In diesem befassen wir uns mit vielen verschiedenen Themen rund um Brandschutz, Prävention und Organisation: Vom betrieblichen Brandschutz über Brandklassen, Löschmittel und natürlich deren richtige Anwendung. Diese Themen werden anhand vieler Bilder und Videos veranschaulicht, um den Theorieteil aufzulockern.

Dauer: Etwa 3 Zeitstunden.

Der praktische Teil der Brandschutzhelfer Ausbildung

Im zweiten Teil geht es an die praktische Umsetzung des zuvor Gehörten. Denn nur so bleibt die Anwendung und Inbetriebnahme fest im Kopf verankert. Das Löschtraining am Gassimulator ist mit realer Wärme und Handgriffen verbunden, die im besten Fall die Angst nehmen, später zum Feuerlöscher zu greifen. Mit verschiedenen Modulen können wir einige Szenarien darstellen, die Sie eventuell antreffen können. Dabei liegt der Fokus auf der sicheren und richtigen Anwendung des Löschmittels.

Im Anschluss erfolgt die Feedback-Runde, in der Sie Ihre Wünsche, Anregungen oder auch Kritik äußern können. Im Nachgang werden Ihnen die Teilnahmebescheinigungen digital und papierlos zur Verfügung gestellt.

Was sind die Inhalte der Brandschutzhelfer Fortbildung?

Die Fortbildung zum Brandschutzhelfer umfasst ebenso einen theoretischen sowie einen praktischen Teil. Beide Teile vermitteln wir den Teilnehmer*innen innerhalb von 3-4 Zeitstunden.

Nach 3-5 Jahren ist eine Fortbildung für ausgebildete Brandschutzhelfer verpflichtend.

Die wichtigsten Aufgaben von Brandschutzhelfern im Ernstfall

Feuerwehr alarmieren
Personen evakuieren
Erste Löschversuche durchführen

Brandschutzhelfer Kurse

Brandschutzhelfer Ausbildung

vor Ort
ab 599
  • 1-5 Teilnehmer = 599 €
  • 6-10 Teilnehmer = 1.199 €
  • 11-15 Teilnehmer = 1.799 €
  • 16-20 Teilnehmer = 2.399 €
  • Teilnahmebescheinigung

Brandschutzhelfer Fortbildung

vor Ort
ab 400
  • 1-5 Teilnehmer = 400 €
  • 6-10 Teilnehmer = 800 €
  • 11-15 Teilnehmer = 1.200 €
  • 16-20 Teilnehmer = 1.600 €
  • Teilnahmebescheinigung
Grafische Darstellung der Entfernung zu Much

Anfahrtskosten

Neben den Regionen Köln, Bonn oder Siegburg sind wir auch deutschlandweit im Einsatz. Ab einer Entfernung von 51 km erlauben wir uns 50,00 EUR je 50 km Anfahrt zu berechnen.

Entfernung von 53804 Much / Anfahrtskosten

0 –   50 km =    00,00 EUR

51 – 100 km =   50,00 EUR

101 – 150 km = 100,00 EUR

151 – 200 km = 150,00 EUR

Voraussetzungen für die Brandschutzhelfer Ausbildung

Die Beschäftigung von Brandschutzhelfern ist verpflichtend

Brandschutzhelfer sind wichtig, um im Falle eines Brandes schnell und effektiv zu handeln und so Schäden zu minimieren.
Im Ernstfall sind sie in der Lage erste Maßnahmen zu ergreifen, um Feuer zu löschen oder einzudämmen, bis die Feuerwehr eintrifft.

Brandschutzhelfer sind somit eine wichtige Unterstützung für die Arbeitssicherheit und zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten.

Gesetzliche Grundlage für die Ausbildung von Brandschutzhelfern

Der Unternehmer ist seitens des Arbeitsschutzgesetzes § 10, sowie der ASR 2.2 verpflichtet, Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen, sowie diese in regelmäßigen Abständen Nachschulen zu lassen.

Arbeitsschutzgesetz

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.  

(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung können Sie hier downloaden.