Brandschutz Lexikon

Brandschutz (Definition & Arten)

Was versteht man unter Brandschutz?

Brandschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und im Brandfall eine wirksame Rettung von Menschen und Tieren sowie das Löschen zu ermöglichen. Er wird in zwei Hauptbereiche gegliedert: den vorbeugenden Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz:

Vorbeugender Brandschutz

Maßnahmen, die schon im Vorfeld getroffen werden. Er unterteilt sich in

  • baulichen Brandschutz (z. B. Brandabschnitte, Fluchtwege, Brandwände),
  • anlagentechnischen Brandschutz (z. B. Brandmeldeanlagen, Löschsysteme, Sicherheitsbeleuchtung),
  • organisatorischen Brandschutz (z. B. Alarmpläne, Brandschutzordnungen, Schulungen).

Abwehrender Brandschutz

Maßnahmen, die im akuten Brandfall greifen. Hierzu zählen vor allem die Tätigkeiten der Feuerwehr, die Brandbekämpfung und die Schadensbegrenzung.

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Wer sind die wichtigsten Akteure im Brandschutz?

Im organisatorischen Brandschutz spielen verschiedene Personen zentrale Rollen:

  • Brandschutzbeauftragte: Sie überwachen und organisieren die Einhaltung aller brandschutzrelevanten Vorgaben im Betrieb.

  • Brandschutzhelfer: Sie unterstützen bei der Brandverhütung und sind im Ernstfall für Sofortmaßnahmen zuständig.

  • Evakuierungshelfer: Sie sorgen im Notfall für eine sichere und geordnete Räumung von Gebäuden.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Brandschutz?

Brandschutz ist ein komplexes Aufgabenfeld, das durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Normen geregelt wird. Neben Bauordnungen und Feuerwehrgesetzen greifen weitere technische Vorschriften, Richtlinien und Handlungsempfehlungen. Diese Vorgaben dienen dazu, ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten und individuelle Schutzziele zu erreichen.