Ein Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter im Unternehmen, der offiziell benannt und geschult wird, um im Falle eines Brandes festgelegte Aufgaben zu übernehmen. Ziel ist es, Entstehungsbrände frühzeitig zu bekämpfen, Menschen zu schützen und eine geordnete Evakuierung sicherzustellen. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Berufsrolle, sondern um eine Zusatzfunktion neben der regulären Tätigkeit.
Die Aufgaben sind vielfältig und reichen von vorbeugenden Maßnahmen bis hin zum aktiven Handeln im Ernstfall:
Unterstützung des Brandschutzbeauftragten im Alltag
Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen sowie Brandlasten
Alarmierung der Feuerwehr und Einweisung bei deren Eintreffen
Bedienung der Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Handmelder, Wandhydranten oder Entrauchungsanlagen
Durchführung oder Begleitung von Alarmübungen
Unterstützung bei Evakuierung und Menschenrettung
Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
Um Brandschutzhelfer zu werden, ist eine spezielle Schulung notwendig. Diese umfasst sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen. Inhalte sind u. a.:
Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Gefahren durch Brände und Verhalten im Brandfall
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern, Handfeuerlöschern und anderen Geräten
Im Anschluss erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die die Befähigung nachweist.
Die Unterweisung muss regelmäßig aufgefrischt werden, in der Regel alle 3 bis 5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen im Betrieb. Damit wird sichergestellt, dass Kenntnisse aktuell bleiben und im Ernstfall sicher angewendet werden können.
Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. Als Richtwert gilt, dass mindestens 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein sollten. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr, hoher Personenanzahl oder eingeschränkter Mobilität von Personen kann eine höhere Quote erforderlich sein.
Brandschutzhelfer: übernehmen praktische Aufgaben im Brandfall und unterstützen beim vorbeugenden Brandschutz.
Evakuierungshelfer: leiten und überwachen die Räumung von Gebäuden. Diese Funktion kann oft in Personalunion mit dem Brandschutzhelfer ausgeübt werden.
Brandschutzbeauftragte: beraten die Unternehmensleitung und organisieren den betrieblichen Brandschutz.
Die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in verschiedenen Vorschriften verankert, unter anderem:
Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu bestellen und deren Einsatz organisatorisch sicherzustellen.