Brandschutz Lexikon

Brandschutzhelfer (Definition & Aufgaben)

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter im Unternehmen, der offiziell benannt und geschult wird, um im Falle eines Brandes festgelegte Aufgaben zu übernehmen. Ziel ist es, Entstehungsbrände frühzeitig zu bekämpfen, Menschen zu schützen und eine geordnete Evakuierung sicherzustellen. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Berufsrolle, sondern um eine Zusatzfunktion neben der regulären Tätigkeit.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?

Die Aufgaben sind vielfältig und reichen von vorbeugenden Maßnahmen bis hin zum aktiven Handeln im Ernstfall:

  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten im Alltag

  • Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen sowie Brandlasten

  • Alarmierung der Feuerwehr und Einweisung bei deren Eintreffen

  • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Handmelder, Wandhydranten oder Entrauchungsanlagen

  • Durchführung oder Begleitung von Alarmübungen

  • Unterstützung bei Evakuierung und Menschenrettung

  • Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung

 

Wie wird man Brandschutzhelfer?

Um Brandschutzhelfer zu werden, ist eine spezielle Schulung notwendig. Diese umfasst sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen. Inhalte sind u. a.:

  • Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes

  • Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Gefahren durch Brände und Verhalten im Brandfall

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern, Handfeuerlöschern und anderen Geräten

Im Anschluss erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die die Befähigung nachweist.

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Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?

Die Unterweisung muss regelmäßig aufgefrischt werden, in der Regel alle 3 bis 5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen im Betrieb. Damit wird sichergestellt, dass Kenntnisse aktuell bleiben und im Ernstfall sicher angewendet werden können.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. Als Richtwert gilt, dass mindestens 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein sollten. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr, hoher Personenanzahl oder eingeschränkter Mobilität von Personen kann eine höhere Quote erforderlich sein.

Worin unterscheiden sich Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Brandschutzbeauftragte?

  • Brandschutzhelfer: übernehmen praktische Aufgaben im Brandfall und unterstützen beim vorbeugenden Brandschutz.

  • Evakuierungshelfer: leiten und überwachen die Räumung von Gebäuden. Diese Funktion kann oft in Personalunion mit dem Brandschutzhelfer ausgeübt werden.

  • Brandschutzbeauftragte: beraten die Unternehmensleitung und organisieren den betrieblichen Brandschutz.

 

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in verschiedenen Vorschriften verankert, unter anderem:

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu bestellen und deren Einsatz organisatorisch sicherzustellen.