Ein Evakuierungshelfer, auch Räumungshelfer genannt, ist eine vom Arbeitgeber beauftragte Person, die im Notfall eine schnelle und sichere Räumung von Gebäuden unterstützt. Er ist Teil des betrieblichen Notfallmanagements und übernimmt organisatorische und koordinierende Aufgaben bei Evakuierungen. Dabei arbeitet er häufig eng mit Brandschutzhelfern zusammen.
Die Tätigkeiten lassen sich in zwei Bereiche unterteilen: vorbeugende Maßnahmen im Alltag und konkrete Aufgaben im Ernstfall.
Typische Aufgaben im Alltag:
Mitarbeit an Evakuierungs- und Notfallkonzepten
Unterstützung bei Unterweisungen zu Fluchtwegen und Verhalten im Gefahrenfall
Durchführung oder Begleitung von Evakuierungsübungen
Dokumentation von Übungen und Schulungen
Aufgaben im Ernstfall:
Einleitung und Überwachung der Räumung im zugewiesenen Bereich
Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder ohne Ortskenntnis
Kontrolle von Räumen, um sicherzustellen, dass niemand zurückbleibt
Vermeidung gefährlicher Fluchtwege (z. B. Aufzüge)
Begleitung aller Personen zu Sammelstellen und Rückmeldung über die Vollzähligkeit
Wichtig: Evakuierungshelfer dürfen sich selbst nicht in Gefahr bringen – der Eigenschutz hat Vorrang.
Die Bestellung erfolgt durch den Arbeitgeber oder eine beauftragte Fachkraft, beispielsweise für Arbeitssicherheit oder Brandschutz. Sie sollte schriftlich erfolgen und dokumentiert werden.
Eine feste Zahl gibt es nicht. Die notwendige Anzahl wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und hängt unter anderem ab von:
Größe und Struktur des Gebäudes
Anzahl der Beschäftigten
Anwesenheit betriebsfremder Personen (z. B. Besucher, Kunden, Lieferanten)
besonderen Risiken im Betrieb
Als Orientierung haben sich in der Praxis etwa 5 % der Belegschaft bewährt.
Eine spezielle Schulung ist zwingend erforderlich. Sie umfasst sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen, darunter:
rechtliche Vorschriften und Pflichten
Verhalten im Brand- oder Gefahrenfall
Kenntnisse über Fluchtwege, Sammelstellen und Sicherheitseinrichtungen
Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Personen
praktische Evakuierungsübungen
Die Ausbildung kann eigenständig oder in Kombination mit der Schulung zum Brandschutzhelfer erfolgen.
Empfohlen wird eine Wiederholung der Schulung alle drei bis fünf Jahre oder bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen. Zusätzlich sollten regelmäßig Evakuierungsübungen stattfinden.
Evakuierungshelfer: Fokus auf Organisation und Durchführung der Räumung, Betreuung von Personen und Vollzähligkeitskontrolle.
Brandschutzhelfer: Schwerpunkt auf Brandverhütung und Bekämpfung von Entstehungsbränden.
In vielen Unternehmen werden beide Rollen in Personalunion ausgeführt, um Abläufe zu vereinfachen.