Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Brände bereits im Vorfeld zu verhindern oder ihre Ausbreitung und Auswirkungen einzuschränken. Er gilt als wesentliche Grundlage für die Sicherheit in Gebäuden, bei Veranstaltungen oder in Betrieben und bildet die Schnittstelle zwischen Planung, technischer Ausstattung und organisatorischen Vorkehrungen.
Die zentralen Schutzziele sind:
Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren
Erhalt von Sachwerten und wirtschaftlichen Gütern
Sicherung der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt
Schaffung geeigneter Bedingungen für wirksame Löscharbeiten
Der vorbeugende Brandschutz umfasst drei weitere Bereiche:
Baulicher Brandschutz: umfasst Baukonstruktionen, Baustoffe, Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege sowie baulich integrierte Löscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen.
Anlagentechnischer Brandschutz: betrifft technische Systeme wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Gas- und Sprinklerlöschsysteme, Sicherheitsbeleuchtung oder Fluchttürsysteme.
Organisatorischer Brandschutz: beinhaltet Brandschutzordnungen, Notfallpläne, Unterweisungen, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte sowie die Bereitstellung von Feuerlöschern und anderen Kleinlöschgeräten.
Die Verantwortung liegt bei verschiedenen Akteuren:
Bauherren und Betreiber, die gesetzliche Vorgaben einhalten müssen,
Architekten und Planungsbüros, die Brandschutzkonzepte entwickeln,
Sachverständige und Behörden, die Genehmigungen erteilen und prüfen,
Unternehmen und Einrichtungen, die organisatorische Maßnahmen umsetzen und ihre Mitarbeiter schulen.
Mängel in diesem Bereich können rechtliche, versicherungstechnische und sicherheitsrelevante Folgen haben. Eine lückenlose Planung und Umsetzung sorgt dafür, dass Brände möglichst gar nicht entstehen, sich nicht unkontrolliert ausbreiten und im Ernstfall eine sichere Evakuierung sowie wirksame Brandbekämpfung möglich sind.